Passierschein A38

Passierschein A38
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Wenn man drei verschiedenen Schweizer Behörden eine Frage stellt, bekommt man vier verschiedene Antworten. Auch bei der Weltreise stellt sich die Bürokratie immer wieder in den Weg. Obwohl man manchmal vielleicht auch einfach selbst Schuld ist. Dazu später mehr.

Wer als Weltenbummler die Schweiz verlässt, muss sich die Frage stellen: Abmelden oder einen halbwegs plausiblen Wohnort angeben? Eine kurze Google-Suche lieferte die Antwort: Abmelden muss man, je nachdem wie lange man geht, je nach Gemeinde. Nur der Kanton Aargau hat es kantonal geregelt. Dort wäre die Antwort auf diese Frage wohl viel einfacher gewesen.

Also, los auf die Gemeinde. Wie es den hier geregelt sei? Ein Jahr lang darf man reisen, darüber muss man sich abmelden, meint der Herr am Schalter. Perfekt, danke für die Antwort, einen schönen Tag noch. Das sei in der ganzen Schweiz so, fügt er hinzu. Ehhhh. Da haben wir im Internet aber was anderes gelesen. Nein nein, das sei wirklich in der ganzen Schweiz so, meint seine Kollegin von nebenan. Na dann. A year it is.

Wer sich von der Schweiz abmeldet, ist dort aber auch nicht mehr steuerpflichtig. Sprich, muss eine unterjährige Steuererklärung ausfüllen und bezahlen. Dort abmelden kann man sich allerdings nur mit der Bestätigung der Gemeinde. Von der Gemeinde abmelden kann man sich nur zwei Wochen, bevor man geht. Ist das nicht etwas knapp, frage ich mich und eine Dame der Steuerbehörde Kanton Bern. Und wie geht das mit dem Abmelden überhaupt?

Die Abmeldung passiert automatisch, nachdem man sich von der Gemeinde abgemeldet hat. Ja, es sei zwar etwas knapp, aber mit BE-Login lasse sich die Steuererklärung ja auch komplett online ausfüllen lassen. Aber sie verbinde mich noch kurz mit jemandem von der Steuerbehörde Münchenbuchsee, er könne mir sicherlich noch mehr sagen.

Gesagt, getan. Ja nein, von der Schweiz könne man sich gar nicht abmelden, meint jener. Bitte was? Je nachdem müsse man doch, antworte ich. Nein nein, sein Kollege sei zwei Jahre lang reisen gegangen, und konnte sich nicht abmelden. Entsprechend erledige sich das auch mit der unterjährigen Steuererklärung. Ich seufze nur und hänge den Hörer auf. Langsam aber sicher kündigen sich Kopfschmerzen an.

Meine nächste Anlaufstelle: das EDA. Sie sollten mir doch sicherlich eine klare Antwort geben können. Falsch gedacht. Beim EDA geht alles wieder auf Anfang. Je nachdem, wie lange man weggehe, müsse man sich abmelden. Das sei aber von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Am besten solle ich also dort nachfragen.